ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Hier können Sie die AGB (pdf download) downloaden.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der
FiNUM.Private Finance AG
(Stand 01.11.2011)

I. Allgemeines

1. Geltungsbereich
Mangels abweichender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung stellen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen die rechtliche Grundlage der gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der FiNUM.Private Finance AG (in der Folge auch kurz: „FiNUM“) dar. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.

Alle anders lautenden Bedingungen des Kunden, gedruckt oder ungedruckt und in welcher Form auch immer, haben nur insoweit Gültigkeit, als sie von FiNUM ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind.

2. Änderungen
Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen nach Ablauf von 2 Monaten ab der Verständigung des Kunden Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der FiNUM, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei FiNUM einlangt. FiNUM wird den Kunden in der Verständigung auf die Tatsache der Änderung(en) und darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von 2 Monaten ab Verständigung als Zustimmung zur Änderung gilt.


II. Bestimmungen mit Geltung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen FiNUM und dem Kunden

Allgemeines
FiNUM ist als Finanzdienstleistungsunternehmen spezialisiert auf die Beratung und die Vermittlung von Versicherungsleistungen und Finanzierungen für Akademiker und anspruchsvolle Kunden. FiNUM-Berater sind als selbstständige Unternehmer für FiNUM mit eigener Gewerbeberechtigung tätig.

FiNUM bietet seinen Kunden eine Zusammenarbeit in folgenden Geschäftsbereichen an:

  • Beratung und Vermittlung von Versicherungsleistungen
  • Beratung und Vermittlung von Finanzierungen
  • Finanzplanung (Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen und Instrumenten, die nicht dem WAG unterliegen)


Für FiNUM steht das Kundeninteresse im Mittelpunkt. Für eine zielführende Kooperation ist die Mitwirkung des Kunden unerlässlich. Im Folgenden wird daher allgemein die Geschäftsbeziehung zwischen FiNUM und dem Kunden geregelt. FiNUM wird für den Kunden jedoch erst nach Erteilung eines schriftlichen Einzelauftrages tätig. Diese AGB bilden die allgemeine rechtliche Grundlage für dieses Tätigwerden nach Erteilung eines Einzelauftrages.

1. Bestandteile des Einzelauftrages
Integrierende Bestandteile des Einzelauftrages sind

  • die zur Anwendung kommenden Besonderen Vereinbarungen in den jeweiligen Geschäftsbereichen einschließlich der dort zur Anwendung kommenden Unterlagen,
  • die jeweils im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen, Finanzierungen und Finanzplanung von FiNUM erstellten aktuellen Kundenprofile,
  • Datenschutzerklärungen und Erklärungen über die Entbindung von Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • alle vor und im Zusammenhang mit dem Einzelauftragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.


2. Allgemeine Rechte und Pflichten von FiNUM
2.1. Kundenprofil
Nach Erteilung eines Einzelauftrages wird FiNUM den Kunden nach seinen persönlichen Verhältnissen befragen. Auf Basis dieser Kundenangaben wird FiNUM ein Kundenprofil gemäß VAG (Versicherungsaufsichtgesetz) und/oder sonstige im Zusammenhang mit Versicherungen und Finanzierungen erforderliche Kundenprofile erstellen.

2.2. Umfang der Beratungs- und Vermittlungsleistung
(1) Auf Basis der Kundenprofile erstellt FiNUM Konzepte und vermittelt Produkte entsprechend dem Kundenwunsch in den vereinbarten Geschäftsbereichen.
(2) FiNUM und ihre Berater erbringen ihre Beratungs- und Vermittlungsleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausschließlich im Rahmen ihrer gesetzlichen Berechtigungen.
(3) Demzufolge erbringt FiNUM keine Rechts- und/ oder Steuerberatungsleistungen sowie keine Wertpapierdienstleistung betreffend die Anlagevermittlung und die Anlageberatung über Finanzinstrumente, die dem WAG unterliegt. FiNUM empfiehlt daher gegebenenfalls die Beiziehung eines Rechtsanwaltes/Steuerberaters und entsprechender Partnerunternehmen von FiNUM.
(4) FiNUM ist insbesondere auch berechtigt, bestehende Verträge des Kunden zu kündigen, ändern oder stillzulegen.

2.3. Produktpartner
(1) FiNUM trifft hinsichtlich der vermittelten Versicherungsdienstleistungen und Finanzierungen eine sorgfältige Selektion.
(2) FiNUM verwendet die Prospekte des jeweiligen Produktpartners sowie dessen Marketingmaterialien. FiNUM haftet nicht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

2.4. Weiterleitung der Kundenanträge und Kundenaufträge bei Vertragsabschluss und -änderungen
(1) Sofern der Kunde alle für Vertragsabschlüsse und -änderungen erforderlichen Angaben vollständig und unmissverständlich abgegeben hat, wird FiNUM die Kundenaufträge und Kundenanträge an den jeweiligen Produktpartner innerhalb angemessener Frist weiterleiten. Dem Kunden zurechenbare Verzögerungen und Unklarheiten gehen zu seinen Lasten.
(2) Sollte der Auftrag – aus welchen Gründen auch immer – nicht innerhalb angemessener Frist durchgeführt werden können, wird FiNUM den Kunden davon schnellstmöglich verständigen.

2.5. Check-up Termin
(1) FiNUM bietet für Kunden mit zumindest einem aktiven Vertrag in den vereinbarten Geschäftsbereichen einen jährlichen Check-up-Termin an. Bei diesem Check-up Termin werden die bestehenden Versicherungsleistungen und Finanzierungen überprüft, neuer Bedarf ermittelt und gegebenenfalls gedeckt.
Darüber hinaus besteht keine weitere Verpflichtung von FiNUM zur laufenden Kundenbetreuung und/oder –beratung. Ausdrücklich ausgeschlossen ist auch eine Monitoring-Pflicht von FiNUM.
(2) Bei Bedarf hat der Kunde selbstverständlich die Möglichkeit, einen Beratungstermin bei FiNUM zu vereinbaren.
(3) Sollte der Kunde darüber hinaus besondere Leistungen wünschen, so ist darüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen.

2.6. Geheimhaltungsverpflichtung und Datenschutz
(1) FiNUM behandelt alle Informationen des Kunden über dessen persönliche Verhältnisse, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich. FiNUM übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass Dritte rechtswidrig Zugriff auf diese Informationen erhalten und sie in welcher Art und Weise immer verwenden. Insbesondere haftet FiNUM nicht für Schäden, die aus einer derartigen rechtswidrigen Handlung Dritter resultieren.
(2) FiNUM verarbeitet und übermittelt Daten der Kunden, die für die Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen benötigt werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000.


2.7. Haftung
FiNUM haftet für Vermögensschäden des Kunden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von ihr und/oder ihren Erfüllungsgehilfen. Eine darüber hinausgehende Haftung wird - unabhängig von deren Rechtsgrund - ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Allgemeine Rechte und Pflichten des Kunden
3.1. Einzelaufträge
Einzelaufträge in den Geschäftsbereichen der FiNUM können nur schriftlich erteilt werden. Diese kommen mit der Unterfertigung durch FiNUM zustande.

3.2. Kundenprofile
(1) Die Angaben des Kunden in den einzelnen Kundenprofilen sowie die vom Kunden übergebenen Unterlagen sind die Grundlage für Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten von FiNUM. Nachteile, die dem Kunden aufgrund seiner unvollständigen, unrichtigen und/oder verspäteten Angaben entstehen, hat ausschließlich der Kunde zu tragen.
(2) Ändern sich die persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, so ist der Kunde verpflichtet, FiNUM darüber unaufgefordert und schriftlich zu informieren.

3.3. Entbindung von Geheimhaltungsverpflichtungen
Sofern es für die Tätigkeit von FiNUM erforderlich ist, wird der Kunde FiNUM und deren Produktpartner von ihren Geheimhaltungsverpflichtungen (z.B. Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses gemäß § 38 BWG, Geheimhaltungsverpflichtung gemäß § 7 WAG, Datenschutzgesetz, VAG) durch gesonderte Erklärung entbinden.

3.4. Vollmachterteilung
Sofern es für die Tätigkeit von FiNUM erforderlich ist, wird der Kunde FiNUM im Rahmen der Erteilung des Einzelauftrages durch gesonderte Erklärung bevollmächtigen, in seinem Namen rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen oder Auskünfte zu Verträgen einholen zu können.

3.5. Vertragsabschluss mit den Produktpartnern
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag den jeweiligen Produktpartner (z.B. Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute) durch die Annahme des von ihm unterfertigten Antrags durch den Produktpartner zustande kommt. Ob der vermittelte Vertrag daher zustande kommt, liegt im alleinigen Ermessen des Produktpartners. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Vertragsabschluss.

3.6. Vergütung für Beratungs- und/oder Vermittlungsleistungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass FiNUM in der Regel bei erfolgter Vermittlung vom Produktpartner (z.B. Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute) Vergütungen erhält.
Diese dienen u.a. auch für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter der Zentrale sowie FiNUM-Berater, die Schaffung /Erhaltung der Infrastruktur und die Administration.
Für den Fall, dass eine solche Vergütung nicht vom Produktpartner bezahlt wird, kann mit dem Kunden im Voraus ein angemessenes Honorar schriftlich vereinbart werden. Soferne tatsächlich keine Vermittlung zustande kommt, hat FiNUM dennoch Anspruch auf ein angemessenes Beratungshonorar.
FiNUM-Berater sind nicht berechtigt, Kundengelder (bar/unbar) anzunehmen.

3.7. Rücktrittsrecht des Kunden vom jeweiligen Vermittlungsvertrag
Sofern nicht in den Besonderen Vereinbarungen für die einzelnen Geschäftsbereiche Abweichendes geregelt ist, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom jeweiligen Vermittlungsvertrag im Rahmen des § 3 KSchG zu.

3.8. Urheberrechtsklausel
Alle von FiNUM erstellten Konzepte, Unterlagen und Dokumente unterliegen den Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums, insbesondere dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung, in welcher Art und Form auch immer, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von FiNUM.

4. Kommunikation
Schriftlichkeit i.S. dieser Vereinbarung bedeutet Unterschriftlichkeit (sohin auch nicht Fax oder E-Mail). Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, erfolgt die Kommunikation zwischen dem Kunden und FiNUM ausschließlich per Post. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

5. Vertragslaufzeit
Sofern im Einzelauftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird dieser auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit von beiden Teilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Kalendermonatsletzten aufgelöst werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Mit Beendigung des Einzelauftrages enden für die Vertragsparteien sämtliche wechselseitigen Verpflichtungen aus diesem Einzelauftrag einschließlich eines allfälligen Vollmachtverhältnisses. Der Einzelauftrag endet jedoch automatisch, wenn sämtliche aufgrund der Vermittlungstätigkeit von FiNUM mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge beendet sind.

6. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen der Einzelaufträge und mit diesen in Zusammenhang stehender Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Einzelaufträgen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen ergeben oder die sich auf das Zustandekommen, die Verletzung, die Auflösung oder die Nichtigkeit dieser beziehen, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, 1. Bezirk.
(4) Auf Einzelaufträge und mit diesen in Zusammenhang stehende Vereinbarungen ist das österreichische Privatrecht unter Ausschluss der Vorschriften über das internationale Privatrecht (insbesondere IPR-Gesetz und EVÜ) und unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anzuwenden.
(5) Sollten sich einzelne Bestimmungen, Einzelaufträge und damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungen als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vorschriften dieser Verträge nicht berührt. In einem solchen Fall tritt an die Stelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen eine neue Regelung, die dem gewollten Zweck entspricht oder, sofern das nicht möglich ist, diesem möglichst nahe kommt.


III. Besondere Bestimmungen für die Beratung und Vermittlung von Versicherungsleistungen

1. Gegenstand der besonderen Bestimmungen
(1) Gegenstand dieser Bestimmungen sind die besonderen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Beratung und Vermittlung von Versicherungsleistungen, die auf Wunsch des Kunden durch FiNUM erbracht werden. Diese Bestimmungen sind eine Ergänzung zu den Bestimmungen über alle Geschäftsbereiche zwischen FiNUM und dem Kunden.
(2) Die Beratung und Vermittlung von Versicherungsleistungen durch FiNUM erfolgt nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden, die zu Beginn jeder Beratung erhoben und schriftlich im „Kundenprofil für Versicherungsleistungen“ festgehalten werden, das integrierender Bestandteil der Einzelaufträge ist.

2. Besondere Rechte und Pflichten von FiNUM
(1) FiNUM stützt die Beratung und Vermittlung von Versicherungsleistungen auf eine ausgewogene Marktuntersuchung.
(2) Die Interessenabwägung gemäß § 28 Z 3 MaklerG erstreckt sich auf alle Versicherungs¬gesellschaften, die in Österreich ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung haben.
Beratung und Vermittlung von Versicherungsleistungen werden von FiNUM vor allem an jene Produktpartner vermittelt, mit denen FiNUM eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat. Die Aufnahme von Produktpartnern und Produkten in den FiNUM Auswahlprozess erfolgt nach Qualitäts-, Leistungs- und Servicekriterien, welche im Wesentlichen durch die Zielgruppenfokussierung bestimmt werden. FiNUM führt daher keine vollständige Marktuntersuchung durch, die sich auf sämtliche am Markt befindlichen Produkte bezieht.

3. Besondere Rechte und Pflichten des Kunden
3.1. Vollmachterteilung
Sofern der Kunde die rechtsgeschäftliche Vertretung durch FiNUM wünscht, wird der Kunde FiNUM durch eine gesonderte Erklärung bevollmächtigen, diese in seinem Namen durchzuführen.

3.2. Kundenprofil für Versicherungsleistungen
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen im „Kundenprofil für Versicherungsleistungen“ wahrheitsgemäß und vollständig vorzunehmen.


4. Informationen – zu übergebende Unterlagen
Entsprechend den Bestimmungen des § 137f GewO erteilt FiNUM nachfolgende Informationen:
Abfragemöglichkeiten für Gewerbeberechtigungen:
- Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
- http://versicherungsvermittler.brz.gv.at
- http://www.bmwfj.gv.at

FiNUM hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines bestimmten Versicherungsunternehmens.
AXA hält über indirekte Beteiligungen 27% der Aktien von FiNUM.
Die jeweils aktuellen Beteiligungsverhältnisse sind unter www.finum.at/impressum.htm abrufbar.
Sollte der Kunde Grund zur Beschwerde über FiNUM, ihre Mitarbeiter oder Berater sowie andere mit FiNUM verbundene Personen oder sonstige Beschwerden zu den angebotenen Dienstleistungen oder Produkten haben, kann sich der Kunde schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an FiNUM wenden, wobei die aktualisierten Kontaktdaten jeweils unter www.finum.at abrufbar sind:
FiNUM Private Finance AG / Vorstand / Schönbrunner Straße 297/Stiege 2/4. Stock / 1120 Wien
Telefon +43 (0)1 534 19 - 0 / Fax +43 (0)1 534 19 - 99 / E-Mail info@finum.at


IV. Besondere Bestimmungen für die Beratung und Vermittlung von Finanzierungen

1. Gegenstand der besonderen Bestimmungen
Gegenstand dieser Bestimmungen sind die besonderen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Erstellung eines Finanzierungskonzepts und Vermittlung von Finanzierungen, die auf Wunsch des Kunden durch FiNUM erbracht werden. Diese Bestimmungen sind eine Ergänzung zu den Bestimmungen über alle Geschäftsbereiche zwischen FiNUM und dem Kunden.

2. Auftrag an FiNUM
Der Kunde beauftragt FiNUM mit der Unterfertigung des Einzelauftrages, ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde bevollmächtigt FiNUM weiters in seinem Namen mit Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen und sonstigen ausgewählten Finanzdienstleistern Verhandlungen zu führen mit dem Ziel der Vermittlung einer Finanzierung zu den jeweiligen Bedingungen des Produktpartners.

3. Durchführungspolitik von FiNUM
(1) Finanzierungen werden von FiNUM vor allem an jene Produktpartner vermittelt, mit denen FiNUM eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat. Die Aufnahme von Produktpartnern und Produkten in den FiNUM Auswahlprozess erfolgt nach Qualitäts-, Leistungs- und Servicekriterien, welche im Wesentlichen durch die Zielgruppenfokussierung bestimmt werden. FiNUM führt daher keine vollständige Marktuntersuchung durch, die sich auf sämtliche am Markt befindlichen Produkte bezieht.
(2) Sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht, erbringt FiNUM ihre Vermittlungstätigkeiten auch an Dritte, mit denen FiNUM keine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat (zB Hausbank des Kunden).

4. Besondere Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen im „Kundenprofil für Finanzierungen“ wahrheitsgemäß und vollständig vorzunehmen.


V. Besondere Bestimmungen für die Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen, die nicht dem WAG unterliegen (Finanzplanung)

1. Gegenstand der besonderen Bestimmungen
(1) Gegenstand dieser Bestimmungen sind die besonderen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Anlageberatung und Vermittlung von Finanzinstrumenten und Dienstleistungen, die nicht dem WAG unterliegen, die auf Wunsch des Kunden durch FiNUM erbracht werden. Diese Bestimmungen sind eine Ergänzung zu den Bestimmungen über alle Geschäftsbereiche zwischen FiNUM und dem Kunden.
(2) Die Beratung und Vermittlung durch FiNUM erfolgt nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden, die zu Beginn jeder Beratung erhoben werden.
(3) Erbringt der Berater Wertpapierdienstleistungen betreffend die Anlagevermittlung und die Anlageberatung über Finanzinstrumente, ist er als vertraglich gebundener Vermittler gem. § 28 WAG ausschließlich auf Rechnung und im Namen der Wertpapierfirma Jung, DMS & Cie. GmbH tätig. Diese haftet für die Handlungen und Unterlassungen des Beraters in dessen Funktion als Erfüllungsgehilfe gem. § 1313a ABGB. Als vertraglich gebundener Vermittler ist der Berater im öffentlichen Register der Finanzmarktaufsicht eingetragen.

2. Durchführungspolitik von FiNUM
(1) FiNUM bietet nur eine ausgewählte Anzahl von Produkten von jenen Anbietern an, mit denen FiNUM eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat. Die Aufnahme von Produktpartnern und Produkten in den FiNUM Auswahlprozess erfolgt nach Qualitäts-, Leistungs- und Servicekriterien, welche im Wesentlichen durch die Zielgruppenfokussierung bestimmt werden. FiNUM führt daher keine vollständige Marktuntersuchung durch, die sich auf sämtliche am Markt befindlichen Produkte bezieht.
(2) Sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht, erbringt FiNUM ihre Vermittlungstätigkeiten auch an Dritte, mit denen FiNUM keine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat (zB Hausbank des Kunden).
(3) Sofern der Kunde die Übergabe produktspezifischer Informationen durch FiNUM ausdrücklich wünscht, werden ihm diese vom FiNUM-Berater übergeben.

3. Besondere Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen wahrheitsgemäß und vollständig vorzunehmen.