Wussten Sie …

… dass Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren immer – auch bei Freispruch – Ihre Verteidigungskosten selbst zu tragen haben.

… dass im Zivilrechtsverfahren eine Vorauslage der Kosten nötig ist. Derjenige, der den Prozess verliert, muss dann die Kosten beider Anwälte übernehmen. Als Arzt benötigen Sie einen Spezialrechtsschutz. Der allgemeine Rechtsschutz ist nicht ausreichend!

Die Haftpflichtversicherung prüft und leistet Schadensersatz, wenn die Ansprüche eines Patienten wegen eines Behandlungsfehlers berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab (z. B. wenn kein Verschulden vorliegt).

Der Patient kann Sie als Arzt wegen eines Behandlungsfehlers aber auch strafrechtlich belangen. Die Polizei ruft Sie im Dienst bzw. in der Ordination an. Sie müssen nach dem Dienst/nach der Ordination auf die Polizeidienststelle, weil ein Patient Anzeige erstattet hat. Das verursacht Stress!

Ist es in dieser Situation nicht angenehm, im Vorfeld mit einem Juristen sprechen zu können? Die Ermittlungen gegen Sie als Arzt beginnen. In einer solchen Situation ist eine Rechtsschutzversicherung neben der Berufshaftpflichtversicherung jedenfalls empfehlenswert. Unabhängig ob Sie als angestellter oder niedergelassener Arzt arbeiten.

Warum? Kurzfristig können Sie in dieser Situation ein Briefing durch die Rechtsschutzversicherung erhalten! In weiterer Folge entstehen Kosten für rechtliche Beratung und Sachverständigenkosten, oft noch vor einer Anklage bei Gericht. Mit der Rechtsschutzversicherung kann es Ihnen auch gelingen, ein Gerichtsverfahren schon in der Ermittlungsphase abzuwenden.

Darüber hinaus kann auch Ihre Reputation leiden, z.B. durch negative Berichterstattung, was sehr oft eine existenzbedrohende Gefahr für Sie als Arzt darstellt. In einem Strafverfahren sitzt Ihnen auch nicht der Anwalt des Patienten gegenüber, sondern die Ermittlungen werden vom Staatsanwalt geführt.

Kostenhöhe
Die Höhe der Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten hängt großteils vom Streitwert ab. Detaillierte Informationen können Sie hier nachlesen.

Was deckt die Rechtsschutzversicherung ab?
Geht der Fall doch als Strafverfahren vor Gericht, werden auch die Gerichtskosten übernommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt aber bereits Anwalts- und Gutachtenskosten während der Ermittlungen, bevor der Fall zu Gericht geht.

Weitere Kosten sollten jedenfalls gedeckt sein: Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, der Sozialversicherung und auch mit dem WohlfahrtsfondsInkassobetreibungen für offene Honorarforderungen. Je nach persönlicher und beruflicher Situation kann das berufliche Basispaket um weitere Bausteine ergänzt werden. Vertragsrechtsschutz für die eigene Ordination, Mietrechtsschutz für selbstgenutzte Wohneinheiten und Ordinationen oder Mietrechtsschutz für vermietete Objekte.

WELCHER IST DER PASSENDE RECHTSSCHUTZ FÜR IHRE PERSÖNLICHE SITUATION?

Ich unterstütze Sie bei der Auswahl der richtigen Bausteine.