Sie wollen nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr die Steuerlast senken? Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag und sparen Sie Steuern. Wir helfen Ihnen, das ersparte Geld ertragreich zu investieren! Wir bedanken uns bei Schelhammer Capital für die Bereitstellung der Infos:
Was ist der Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag ist eine fiktive Betriebsausgabe und ist als Pendant zum steuerlich begünstigten 13. und 14. Monatsgehalt der Angestellten und Arbeiter gedacht.
Wer kann den Gewinnfreibetrag geltend machen?
Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten können ihn unabhängig davon nutzen, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln.
Was ist der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag?
Für Gewinne bis 30.000 Euro steht Ihnen der Grundfreibetrag in Höhe von 15 % zu (das heißt maximal 4.500 Euro). Der Grundfreibetrag wurde also um zwei Prozentpunkte erhöht. Für diesen Grundfreibetrag besteht kein Investitionserfordernis gemäß § 10 EStG. Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag im Zuge der Steuererklärung automatisch. Auch die so genannten Pauschalierer können den Grundfreibetrag nutzen.
Wann steht ein Gewinnfreibetrag zu?
Übersteigt der Gewinn Ihres Unternehmens 30.000 Euro, steht zunächst der Grundfreibetrag in der Höhe von 4.500 Euro zu. Außerdem kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Er hängt davon ab, in welchem Ausmaß Investitionen getätigt werden. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht den Pauschalierern nicht zu.
Achtung! Im Gegensatz zum Grundfreibetrag muss der Gewinnfreibetrag in der Steuererklärung beantragt werden.
Wie wird der Gewinnfreibetrag berechnet?
Der Gewinnfreibetrag berechnet sich wie folgt:
- für die ersten EUR 145.000 der Bemessungsgrundlage 13%,
- für die nächsten EUR 175.000 der Bemessungsgrundlage 7%,
- für die nächsten EUR 230.000 der Bemessungsgrundlage 4,5%
Insgesamt sind das somit höchstens 45.950 Euro. Die Bemessungsgrundlage für den Grundfreibetrag (30.000 Euro) ist in den ersten 145.000 Euro bereits enthalten.
Beispiel A | Beispiel B | Beispiel C | Beispiel D | Beispiel E | |
Ihr Gewinn 2023 | 50.000 | 100.000 | 250.000 | 400.000 | 600.000 |
Gewinnfreibetrag ab € 30.000 (13/7/4,5 Prozent) |
2.600 | 9.100 | 24.100 | 33.350 | 41.450 |
Grundfreibetrag (bis € 30.000) |
4.500 | 4.500 | 4.500 | 4.500 | 4.500 |
mögliche Investition | 2.600 | 9.100 | 24.100 | 33.350 | 41.450 |
Gewinnfreibetrag gesamt | 7.100 | 13.600 | 28.600 | 37.850 | 45.950 |
Steuerpflichtiger Gewinn | 42.900 | 86.400 | 221.400 | 362.150 | 554.050 |
Was sind begünstigte Wirtschaftsgüter?
Als begünstigte Wirtschaftsgüter gelten abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (Betriebs- und Geschäftsausstattung) sowie Wertpapiere (im Sinne des § 14 Abs. 7 Z 4 EStG), die vier Jahre lang dem Betriebsvermögen gewidmet werden müssen.
Begünstigte Wirtschaftsgüter sind in einem gesonderten Verzeichnis zu führen. Hierbei müssen körperliche Wirtschaftsgüter und Wertpapiere (sämtliche Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs 7 Z 4 EStG) getrennt ausgewiesen werden.
Welche Wertpapiere können Sie für den Gewinnfreibetrag nutzen?
Durch die zurückgewonnenen Freiheiten bei der Veranlagung des Gewinnfreibetrags ist auch der Wert einer unabhängigen und bedarfsorientierten Beratung deutlich gestiegen. Gemeinsam mit Ihnen wählen wir das Produkt aus, das am besten zu Ihren Zielen passt.
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Gewinnfreibetrag: Welche Fristen gelten?
Um die steuerliche Begünstigung zu erhalten, muss das Wertpapier noch in diesem Jahr im Depot gebucht sein.
Was hat der Investitionsfreibetrag mit dem Gewinnfreibetrag zu tun?
Er klingt ähnlich und könnte verwechselt werden. Außerdem bezieht sich der IFB -Investitionsfreibetrag- ebenfalls auf „Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens“, welche eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben. Also alles sehr ähnlich wie beim GFB -Gewinnfreibetrag-.
Deshalb möchten wir hier kurz noch darauf eingehen. Mit der ökosozialen Steuerreform wurde, der im Jahr 2000 ausgelaufene Investitionsfreibetrag, als wirtschaftsfördernde Maßnahme wieder eingeführt.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen maximal 1.000.000 Euro betragen. Hiervon sind 10 Prozent als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Investitionsfreibetrag erhöht sich um weitere 5 Prozentpunkte, wenn die Anschaffung oder Herstellung die Kriterien der „Ökologisierung“ erfüllen.
Für das gleiche Wirtschaftsgut können nicht der Investitionsfreibetrag und der „investitionsbedingte Gewinnfreibetrag“ genutzt werden. Deshalb sollten Sie jedenfalls einen Vergleich ziehen -mit Ihrem Steuerberater:in- was sinnvoller ist.
Allgemeiner Hinweis
Der Berater / die Beraterin erbringt als vertraglich gebundener Vermittler (vgV) die Anlageberatung und die (Anlage)Vermittlung zu Finanzinstrumenten ausschließlich im Namen der Wertpapierfirma Jung, DMS & Cie. GmbH gem. § 36 WAG 2018. Die Jung, DMS & Cie. GmbH haftet für die Handlungen und Unterlassungen von Beratern / Beraterinnen als ihrem Erfüllungsgehilfen gem. § 1313a ABGB, wenn dieser im Namen von Jung, DMS & Cie. GmbH tätig ist. Als vgV ist der Berater / die Beraterin im öffentlichen Register der Finanzmarktaufsicht eingetragen. Allgemeine Hinweise zur Jung, DMS & Cie. GmbH finden Sie unter: http://www.jungdms.at Bei einer Anlageberatung wird unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen mit einzelnen Anlageformen, der finanziellen Verhältnisse (inkl. Verlusttragfähigkeit), der Anlageziele, des Anlagehorizonts, der Risikobereitschaft und der Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden eine individuelle Beratung durchgeführt und als Ergebnis dem Kunden das für ihn geeignete Produkt empfohlen. Bei einer Anlagevermittlung wird lediglich anhand der individuellen Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden geprüft, ob das vom ihm selbst gewünschte Produkt angemessen ist.