Fondsgebundene Lebensversicherung
- FiNUM berät Sie kostenlos und unverbindlich rund um Ihre fondsgebundene Lebensversicherung
- Nutzen Sie die Steuervorteile der fondsgebundenen Lebensversicherung
- Profitieren Sie von dieser Form der langfristigen Geldanlage
- Versichern Sie gleichzeitig Ihr Ablebensrisiko und schützen Sie so Ihre Kinder und Partner

Was ist eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Eine sogenannte fondsgebundene Lebensversicherung vereint die Eigenschaften einer Geldanlage mit jenen einer Risiko- bzw. Ablebensversicherung:
- Lebensversicherung als Geldanlage ohne KESt: Ihre Versicherungsprämie wird Großteils in Form von Fonds angelegt. Das bedeutet, Sie können durch diese Versicherung sparen – im Vergleich zum Sparbuch können Sie allerdings mit höheren Erträgen rechnen. In welche Fonds investiert wird und wie viel Sie investieren möchten, entscheiden Sie. Das Beste: Im Gegensatz zu anderen Geldanlagen müssen Sie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung keine Kapitalertragsteuer (KESt) bezahlen.
- Lebensversicherung als Risikoversicherung: Sollte es vor Ende der Vertragslaufzeit zu Ihrem Ableben kommen, wird der sogenannte Ablebensbetrag an die Begünstigten ausbezahlt. Wer die Begünstigten sind, legen Sie im Versicherungsvertrag fest. Dabei kann es sich um Ihren Partner, Ihre Kinder, Geschwister, etc. handeln.
Fondsgebundene Lebensversicherungen können je nach Versicherung sehr unterschiedlich sein. Zudem müssen persönliche Wünsche bzw. Situationen (Prämienhöhe, Laufzeit, Alter) berücksichtigt werden. Ihr persönlicher FiNUM Berater setzt sich mit Ihrer individuellen Situation auseinander und kann Sie umfassend beraten, welche Möglichkeiten Sie rund um Ihre Lebensversicherung haben.

Wann ist eine fondsgebundene Lebensversicherung sinnvoll?
- Zielvorhaben „Langfristiges Sparen“: Diese Art der Geldanlage ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Vermögen langfristig aufbauen möchten, für große Sparziele. Damit sich eine fondsgebundene Lebensversicherung für Sie lohnt sollte Ihr Veranlagungshorizont mindestens 15 Jahre betragen.
- Zielvorhaben „Pensionsvorsorge“: Sie möchten im Alter nicht finanziell abhängig sein? Dann sollten Sie sich nicht auf die gesetzliche Pensionsvorsorge verlassen. Durch diese Form der Geldanlage können Sie Ihre staatliche Pension mit einer zusätzlichen Einnahmequelle ergänzen und müssen eventuell anfallende Pflegekosten nicht auf Ihre Kinder abwälzen.
Darauf müssen Sie beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung achten!
- Zeitpunkt der Auszahlung: Die Versicherung erbringt die Leistung im Fall Ihres Ablebens (Ablebensbetrag), nach Ende der Vertragslaufzeit oder bei frühzeitiger Kündigung.
- Höhe des Ablebensbetrags: Bei Versicherungsabschluss vereinbaren Sie die Höhe des Ablebensbetrags. Dieser wird ausbezahlt, auch wenn die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlte Summe der Prämien niedriger ist.
- Vorzeitige Vertragsauflösung führt zu Verlust: Sie sollten Ihre Versicherung nicht vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen, sonst verlieren Sie durch Abschläge einen Teil Ihres angesparten Kapitals.
- Realistische Prämienhöhe: Damit es nicht konstant zu finanziellen Engpässen kommt, sollten Sie die Prämienhöhe realistisch setzen. Bedenken Sie bei der Berechnung, dass später beispielsweise Kosten für ein Eigenheim, ein neues Auto, die Ausbildung Ihrer Kinder etc. auf Sie zukommen könnten.
- Versicherungsvergleich für das beste Angebot: Indem Sie Angebote von mehreren Versicherungsanbietern einholen, können Sie am Ende das beste davon auswählen. Dank FiNUM können Sie sich die vielen Wege und mühsame Verhandlungsgespräche sparen: Als erfahrene Versicherungsexperten erledigen wir das für Sie!
Häufige Fragen unserer Kunden rund um fondsgebundene Lebensversicherung
Wie viel kostet eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Die Höhe Ihrer Prämie kann individuell festgelegt werden. Ihr FiNUM Berater kann Sie gerne dabei unterstützen, den passenden Betrag zu wählen.
Von der Prämie werden circa 90 % veranlagt, 10 % behält die Versicherung für die Kosten der Ablebensversicherung, Steuern und Gebühren ein.
Welche Auswirkungen hat eine vorzeitige Kündigung?
Sie können die fondsgebundene Lebensversicherung vor Ende der festgelegten Laufzeit kündigen. Dabei handelt es sich allerdings um einen Rückkauf – Sie kaufen Ihren verzinsten Betrag sozusagen zurück und müssen mit einem entsprechenden Kapitalverlust rechnen.
Wird das angesparte Kapital einmalig oder in Raten ausbezahlt?
Sie können selbst festlegen, wie Ihr Kapital am Ende ausbezahlt werden sollte. Möglich sind eine einmalige Auszahlung oder eine Auszahlung in monatlichen Raten.
Wie lange sollten Sie die fondsgebundene Lebensversicherung abschließen?
Die Versicherung sollten Sie so lange wie möglich abschließen. Das Minimum für die Versicherungslaufzeit sollte bis zum Pensionsantrittsalter gehen. Es gibt hier die Möglichkeit der Sparrate bis zur Pension. Sie bezahlen dann ab Pensionsantritt nicht mehr ein, sondern entnehmen nur noch.
Was ist der Unterschied zwischen einer Ablebensversicherung und einer fondsgebundenen Lebensversicherung?
Eine Ablebensversicherung ist eine Risikoversicherung, durch welche Sie im Todesfall Ihre Kredite decken können, Ihre Angehörigen absichern und so auch die Zukunft Ihrer Kinder. Die Prämie ist vergleichsweise niedrig, Sie bekommen allerdings nach Ende der Vertragslaufzeit kein Geld zurück.
Für die fondsgebundene Lebensversicherung bezahlen Sie höhere Prämien, dafür bekommen Sie am Ende der Vertragslaufzeit mehr Geld zurück, als Sie eingezahlt haben. Dadurch können Sie diese Form der Lebensversicherung zur Absicherung Ihrer Angehörigen und gleichzeitig für Ihre Pensionsvorsorge nutzen.

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Das sagen Kunden über uns
Frau Magister Ebhart-Pfeiffer begleitet mich bereits seit meinem Studium. Mit ihrer Hilfe konnte ich stets die optimalen und individuellen Lösungen für mich finden, sei es bei privater Krankenversicherung, Immobilienkauf oder Ordinationsgründung mit dazugehöriger Absicherung. Neben ihrer Kompetenz und unendlichen Geduld, schätze ich besonders ihre Fähigkeit, stets die gesamte private und berufliche Situation in der Finanzberatung zu berücksichtigen.